“Multilaterale Ausstellung 2019”

Ausstellungsreglement

1. Veranstalter, Ausrichter, Ort und Zeit

1.1 Die Multilaterale Briefmarkenausstellung 2019 wird von der
“Fédération des Sociétés philatéliques du Grand-Duché de
Luxembourg” (FSPL) als Wettbewerbsausstellung im Rang 1 

durchgeführt unter der Schirmherrschaft Seiner Königlichen 

Hoheit des Grossherzogs. Ausrichter sind der Landesverband 

FSPL und POST Philately Luxembourg.

1.2 Die Multilaterale Ausstellung 2019 findet vom 8. bis 10. November 2019 in den Ausstellungshallen Luxexpo in Luxemburg-Kirchberg, 10, Circuit de la Foire Internationale, 1347 Luxembourg, nach der Ausstellungsordnung, den Durchführungsbestimmungen und den Bewertungsreglements der FSPL in der jeweils neuesten Fassung zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses statt.

2. Aussteller

2.1 Als Aussteller im Wettbewerb können sich alle Aussteller beteiligen, die Mitglied folgender Philatelieverbände sind:

  • Bund Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh)
  • Fédération des Sociétés philatéliques du Grand-Duché de 
  • Luxembourg (FSPL)
  • Filatelistična zveza Slovenije (FZS)
  • Koninklijke Nederlandse Bond van Filatelisten-Verenigingen (KNBFV)
  • Liechtensteiner Philatelistenverband (LPHV)
  • Verband Schweizerischer Philatelisten-Vereine (VSPHV)
  • Verband Österreichischer Philatelistenvereine (VÖPH)

oder einem Liechtenstein Sammlerverein (LPHV, RLS, VLS, ÖSVLPH und N.V.P.V.L.) angehören. 

2.2 Voraussetzung der Teilnahme an der Ausstellung ist die termingerechte Anmeldung, die Annahme des Exponates durch den Philatelistischen Ausschuss sowie die rechtzeitige Begleichung der Rahmengebühren.

3. Anmeldung der Exponate

3.1 Die Anmeldung der auszustellenden Exponate hat bis zum 30. April bei dem Generalkommissar Claude Feck, 1, rue de Brattert, L-8818 Grevels zu erfolgen.

3.2 Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung der FSPL, die Bewertungsreglements und die hier vorliegenden Ausstellungsbedingungen der Multilateralen Ausstellung 2019 vollumfänglich an.

3.3 Anmeldungen sind nur auf dem Formblatt des Ausrichters möglich. Der Anmeldung ist eine Kurzbeschreibung des Exponates, eine Gliederung sowie eine Kopie des Exponatpasses beizufügen. Letzteres gilt nur für Verbände, die Exponatpässe führen.

4. Mindest- und Höchstvorprämierungen

4.1 Es werden nur Exponate zugelassen, die eine Vorbewertung von mindestens 75 Punkte erreicht haben, ausgenommen davon sind Literaturexponate.

4.2 Nicht zugelassen werden Exponate, die bei einer Rang 1-Ausstellungbereits drei Großgoldmedaillen oder bei einer FIP-Ausstellung oder FEPA-Ausstellung eine Gold- oder Großgold-Medaille erhalten haben.

5. Wettbewerbsklassen

5.01 LÄ (TR)  Traditionelle Philatelie

5.02 PO (PH)  Postgeschichte

5.03 GA  (PS)  Ganzsachen

5.04 LU  (AE)  Aerophilatelie

5.05 AS  (AS)  Astrophilatelie

5.06 TH  (TH)  Thematische Philatelie

5.07 MA (MA) Maximaphilie

5.08 FI   (RE)  Fiskalphilatelie

5.09 OP  (OP)  Open Philately

5.10 AK (AK)  Ansichts- und Motivkarten

5.11 LI  (LI)   Literaturexponate

5.12 JU  (YO) Jugendexponate (Altersgruppen A, B, C)

Die Ein-Rahmen-Exponate werden in die entsprechenden Wettbewerbsklassen integriert. 

6. Ausstellungsrahmen

6.1 Bei der Ausstellung können in jedem Ausstellungsrahmen 12 Ausstellungsblätter im Format A4 bzw. in der üblichen Albenblatt-Größe untergebracht werden.

6.2 Bei abweichenden Blattformaten, beispielsweise in der Blattbreite, sollte sichergestellt werden, dass auch bei einer geringeren Blattanzahl pro Rahmen die Rahmenfläche vollständig ausgefüllt wird.

7. Mindest- und Höchstrahmenzahl

7.1 Für Ein-Rahmen-Exponate gilt eine Blattzahl von 12 bis 24 Blättern im Format A4 und in den üblichen Albenblatt-Formaten.

7.2 Für Mehr-Rahmen-Exponate wird für die Multilaterale Ausstellung 2019 entsprechend der Regelungen in den meisten multilateralen Verbänden eine Mindestrahmenzahl von fünf Rahmen pro Exponat, entsprechend 60 Blatt im Format A4 und in den üblichen Albenblatt-Formaten vorgegeben.

7.3 Für die Multilaterale Ausstellung 2019 ist eine Höchstrahmenzahl von sieben Rahmen pro Exponat festgelegt.

8. Annahme der Exponate

8.1 Über die Annahme des Exponates und die Anzahl der zur Verfügung gestellten Rahmen entscheidet der Philatelistische Ausschuss. Pro Aussteller wird nur ein Exponat angenommen.

8.2 Der Philatelistische Ausschuss kann ohne Angabe von Gründen Exponate kürzen oder ablehnen. Die Entscheidungen des Philatelistischen Ausschusses sind endgültig und unanfechtbar.

8.3 Die Mitteilung über die Entscheidung des Philatelistischen Ausschusses erfolgt bis 31. Mai 2019. Mit der Annahme des Exponates verpflichtet sich der Aussteller unwiderruflich, mit seinem Exponat an der Ausstellung teilzunehmen. 

9. Rahmengebühren

9.1 Die Rahmengebühren betragen 38,- € pro Ausstellungsrahmen für die Wettbewerbsklassen 1-10. 

9.2 Für die Klasse 11 Philatelistische Literatur wird pro Exponat eine Gebühr von 38,- € erhoben.

9.3 Für Jugendexponate werden keine Rahmengebühren erhoben. 

9.4 Die Rahmengebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der  Annahmebestätigung auf das vom Landeskommissar benannte Konto einzuzahlen. Die Landeskommissare haben die Rahmengebühren bis spätestens 31. Juli 2019 auf das Konto des Ausrichters zu überweisen.

10. Sicherheit und Versicherung

10.1 Der Ausrichter ist auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und Sicherheit in den Ausstellungsräumen bedacht. Eine Haftung für Beschädigung, Abhandenkommen oder sonstige Verluste werden, mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahr lässigen Handlungen des Ausrichters und seiner Mitarbeiter, nicht übernommen.

10.2 Jedem Aussteller wird nachdrücklich empfohlen, eine eigene Versicherung für den Transport und über den Ausstellungzeitraum abzuschließen.

11. Einsendung und Aufbau der Exponate

11.1 Die Exponate ausländischer Aussteller werden durch den Ausrichter im Zusammenwirken mit den Kommissaren aufgebaut. Die Landeskommissare werden den betreffenden Ausstellern die Regelungen für die Einsendung und für den Transport der Exponate im jeweiligen Land bekanntgeben.

11.2 Der Ausstellerpass ist dem Organisationskomitee zusammen mit dem Exponat zu übergeben. Dieses gilt nur für Aussteller aus Verbänden, in denen Exponatpässe verwendet werden.

11.3 Die Einlage der Albenblätter in die Ausstellungsrahmen erfolgt von links oben nach rechts unten. Jedes Blatt muss in einer qualitativ guten, stabilen Klarsichthülle untergebracht und fortlaufend nummeriert sein.

11.4 Literaturexponate müssen zweifach, spätestens bis zum 15. September 2019 bei Jos Wolff, 67, rue du Centre L-3960 Ehlange/ Mess eingereicht werden. Der Aussteller erhält nach der Ausstellung ein Exemplar zurück.

12. Aufbau, Abbau und Rücksendung der Exponate

12.1 Der Aufbau der Exponate erfolgt am 6. November 2019 von 9:00 bis 18:00 Uhr.

12.2 Der Abbau der erfolgt am 10. November 2019 nach Schliessung der Ausstellung. 

13. Beurteilung der Exponate, Zuerkennung und Auszeichnung

13.1 Die Exponate werden von einer Jury nach den Bestimmungen des Bewertungsreglements der FSPL bewertet. Die Zusammensetzung der Jury wird durch die an der Multilateralen Ausstellung beteiligten Verbände festgelegt.

13.2 Jeder Aussteller erhält eine Ausfertigung seines Bewertungsbogens mit dem von der Jury ermittelten Punktergebnis. Das Urteil der Jury ist endgültig und unanfechtbar.

13.3 Am Sonntag, dem 10. November 2019, in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr stehen die Juroren den Ausstellern an den Exponaten zur Beratung zur Verfügung.

14. Auszeichnungen

14.1 Jeder Aussteller erhält eine Urkunde mit Angabe des Exponat-Titels, des Namens des Ausstellers, der erreichten Auszeichnung und des eventuell erhaltenen Ehrenpreises.

14.2 Jeder Aussteller erhält eine Erinnerungsmedaille. 

14.3 Die Jury bestimmt Exponate, die zusätzlich einen Ehrenpreis erhalten.

15. Rechte der Ausstellungsleitung und Gerichtsstand

15.1 Das Organisationskomitee hat das Recht, angemeldete oder bereits eingesandte Exponate ganz oder teilweise nach Rücksprache mit dem Jury-Vorsitzenden zurückzuweisen oder in eine andere Klasse zu versetzen.

15.2 Für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate ist die Ausstellungsgebühr zu entrichten. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.

15.3 In allen in diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet das Organisationskomitee. 

15.4 Das Organisationskomitee ist berechtigt, in Absprache mit den Multilateralen Verbänden, die Ausstellungsbedingungen zu ändern, sofern es die Umstände erfordern.

15.5 Während der Ausstellung übt das Organisationskomitee sowie das befugte Personal des Ausrichters das Hausrecht aus.

15.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luxemburg.

Luxemburg, den 20. Dezember 2018

Für das Organisationskomitee der Multilateralen Ausstellung 2019

Andrée Trommer
Vizepräsident und Sekretär

Claude Feck
Generalkommissar

Jos Wolff
Präsident